Anstelle einer Betreuungsverfügung kann eine Vorsorgevollmacht ausgestellt werden, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigter eingesetzt werden kann.
Diese Person wird im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt, sondern kann im Fall der eigenen Entscheidungsfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln.