Sollte eine Betreuung notwendig werden, wird ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt und kümmert sich dann in der Regel um die Finanzen, Versicherungen und um ein Pflegeheim.
Das Gericht berücksichtigt bei der Bestellung ihre persönlichen Wünsche.
Die Aufgaben des Betreuers sollten aber genauestens in der Verfügung angegeben werden.