Grundpflege (Körperpflege) als Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI)
Die Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten der täglichen Körperhygiene. Je nach Bedarf werden unsere Patienten auf Wunsch auch mehrmals täglich versorgt oder in der eigenständigen Durchführung helfend unterstützt.
Erstbesuch
Umfassende Körperpflege, Kämmen, Rasieren, Mund- und Zahnpflege
Hilfestellung beim An- und Auskleiden
Betten machen/Lagern/Förderung der Beweglichkeit
Hauswirtschaftliche Versorgung, wie Frühstück zubereiten etc.
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Aufbereitung und Verabreichung von Sonderkost (z.B. bei liegender Magensonde)