Grundpflege (Körperpflege) als Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI)
Die Grundpflege umfasst alle Tätigkeiten der täglichen Körperhygiene. Je nach Bedarf werden unsere Patienten auf Wunsch auch mehrmals täglich versorgt oder in der eigenständigen Durchführung helfend unterstützt.
Erstbesuch
Umfassende Körperpflege, Kämmen, Rasieren, Mund- und Zahnpflege
Hilfestellung beim An- und Auskleiden
Betten machen/Lagern/Förderung der Beweglichkeit
Hauswirtschaftliche Versorgung, wie Frühstück zubereiten etc.
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Aufbereitung und Verabreichung von Sonderkost (z.B. bei liegender Magensonde)
Darm- und Blasenentleerung
Reinigung des unmittelbaren Wohnbereiches
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Einkauf
Zubereitung einer warmen Mahlzeit
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit
Pflegeberatung 37/3